Erststudium weiterhin nicht steuerlich absetzbar

Artikel der Ärztezeitung:

Die Studienkosten werden auch in Zukunft nicht als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Darauf weist das Deutsche Studentenwerk (DSW) hin.Nach Urteilen des Bundesfinanzhofes, der das bisherige Abzugsverbot für nicht klar genug gehalten hatte, beschlossen die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP in einer Sitzung des Finanzausschusses Ende Oktober eine „Klarstellung der vom Gesetzgeber gewollten Rechtslage“. Zugleich werde es aber ab 2012 eine Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Ausbildungskosten von derzeit 4.000 auf 6.000 Euro geben.„Das vermeintliche Steuergeschenk, auf das sich viele Studierende aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs vom August 2011 gefreut haben, wird nun also doch nicht kommen“, sagte der DSW-Präsident Rolf Dobischat. Das sei politisch so zu erwarten gewesen.
Dennoch hinterlasse das Ganze einen Nachgeschmack: „Man hätte den Studierenden gleich sagen können, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Studienkosten so rasch und in dem großen Umfang nicht kommen würde“, so Dobischat. Allerdings halte das DSW es für realistisch, dass letztlich das Bundesverfassungsgericht über die Frage entscheiden werde, ob und wie Studienkosten steuerlich absetzbar seien. © hil/aerzteblatt.de

Es war ja auch zu schön um wahr zu sein. Eigentlich unfair, denn ein Fernstudium (z.B. bei ILS oder SGD) ist als Werbungskosten absetzbar. vielleicht wäre eine zwischen Lösung möglich, sodass Studierende wenigstens Bücher und andere Anschaffungskosten absetzen können. Wir werden sehen…….

 

Kinder- und Jugendärzte enttäuscht über neues Kinderschutzgesetz

Artikel im Ärteblatt:

Enttäuscht vom neuen Kinderschutzgesetz ist der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands (BVKJ). „Alle Berufe, die Kinder betreuen, müssen auch bei vagem Verdacht auf eine Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung ohne ausdrückliche Erlaubnis der Eltern miteinander sprechen können, um eine eventuelle Gefährdung des Kindeswohls zu entkräften oder zu erhärten“, erläuterte der BVKJ-Präsident Wolfram Hartmann den Standpunkt seines Verbandes.
Das neue Gesetz habe dafür keine Verbesserung geschaffen, „weiterhin sind die Schranken zu hoch“, so der Kinder- und Jugendarzt.
Er betonte, bei nahezu allen tragischen Fällen der letzten Jahre sei die Kinder- und Jugendhilfe involviert gewesen und habe „teilweise kläglich versagt“. Viele Jugendämter hätten keinerlei Ressourcen für eine qualifizierte Beratung der Berufsgruppen, die Kinder betreuten und in der Regel diejenigen seien, die einen ersten Verdacht schöpften.

Wichtig sei, in die Arbeit nicht nur Familienhebammen, sondern auch Familienkinderkrankenschwestern einzubeziehen. Diese wichtige Gruppe habe das Gesetz völlig vergessen. Quelle ©/aerzteblatt.de

Auch mir geht das Gesetz nicht weit genug, denn gerade in den Fällen in denen das Jugendamt versagt, versagen auch andere Stellen, wie z.B. Beratungsstellen. Die medizinischen Stellen sind oft die einzigen, die Verletzungen und Verhaltensauffälligkeiten bemerken können, da Kinder dort regelmäßig erscheinen müssen ( z.B. Schuluntersuchung, Vorsorgeuntersuchung). Ein Arzt sollte bereits bei geringem Verdacht in die Lage versetzt sein, Maßnahmen ein zu leiten. Stärkere Betreuung von Familien mit schwierigem Hintergrund sind nur ein kleiner Teil, der möglichen Hilfe.Da diese aber immer noch meist über das Jugendamt laufen, klafft hier eine Lücke, die bisher nicht zu schließen war. Ärzte sollten auch andere Beratungsstellen (z.B. Zartbitter oder ProFamila) informieren dürfen. Eine Überarbeitung wird jedoch wahrscheinlich wieder Jahre dauern.